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Veröffentlicht 09/2011
Kommentar Spülung der TW-Hausanschlussleitung für Löschwasser, Ausgabe 2011
Auslegung der Hausanschlussleitung nach W 404 für Löschwasserbedarf, notwendige Spülung
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GEP Industrie-Systeme GmbH |
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In häufigen Anfragen wird bedingt aus dem Verständnis der Wortdefinition „Anschlussleitung“ und „gemeinsamer Zuleitung“ fälschlicherweise abgeleitet, dass bei einer Bereitstellung des Löschwassers durch die öffentliche Wasserversorgung die Hausanschlussleitung nach dem Trinkwasserspitzenvolumenstrom auszulegen ist. Folglich könne der Versorger kein Löschwasser mehr zur Verfügung stellen ...
Wurde die Hausanschlussleitung nach dem größeren Löschwasserbedarf ausgelegt und bereitgestellt, so sind geeignete Maßnahmen zur Trinkwasserhygiene, wie z. B. die wöchentliche Spülung in Anlehnung nach DIN 19881 durch den Anschlussnehmer sicherzustellen.
