Veröffentlicht 07/2005

Urteil Verwaltungsgericht Weimar

Quelle

Verwaltungsgericht Weimar

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Verwaltungsgericht Weimar

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0,6 MB

Nutzung von Regenwasser für Waschmaschinen muss zugelassen werden, Befreiung von Anschluss- u. Benutzungszwang

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