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Veröffentlicht 01/2007
Pressemitteilung 01|2007: Ratifizierung und Zusammenfassung der Pressemitteilung 01/06
mit den wichtigsten Aussagen zur Absicherung von Löschwasseranlagen
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Löschwasseranlagen gleich welcher Art sind nur über die TrinkwasserTrennstation - Freier Auslauf - oder über NassTrockenStation mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu verbinden. --> Der Einsatz von Systemtrennern oder anderweitigen Armaturen für den direkten Anschluss ist unzulässig. |
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Löschwasser ist der Gefahrenklasse 5 zuzuordnen. |
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Anlagen für den direkten Anschluss werden möglicherweise in den nächsten Jahren für Sonderfälle von Kleinstsprinkleranlagen mit hohen Auflagen für Planer und Anwender legalisiert. |
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Ein Bestandsschutz für Altanlagen besteht nicht |
