Schematische Darstellung der Hochhausregelung im Realdruckverfahren

Im Realdruckverfahren wird bei Auslösen des Löschwassermodus, z. B. in der 20. Etage der Anlage, ein definierter Druck hinterlegt, der an der gewünschten Entnahmestelle die geforderten 4,5 bar zur Verfügung stellt.
Wird beispielhaft in der 30. Etage der Löschwasseralarm ausgelöst, muss die TrinkwasserTrennstation einen Versorgungsdruck von z. B. 15 bar erzeugen. Wird hingegen ein Hydrant in der Tiefgarage betätigt, hat die Trennstation lediglich einen Versorgungsdruck von beispielsweise 5 bar herzustellen. Diese einfache Regelungsart ermöglicht, einen für den speziellen Bandfall zugeschnittenen Versorgungsdruck sicherzustellen.

Keine Druckminderer und immer < 8 bar

Optional Frostsicherheit in der Tiefgarage

Aufstellung unterhalb der Rückstauebene*

Aufstellungsfläche ab 1,3 m² (1,60 x 0,8 m)


Redundanz der Stell- und Regelglieder,
Stufe III



Eine Druckerhöhung mit zwei Pumpen,
eine Löschleitung für das gesamte Gebäude

*




Aufstellung einer TrinkwasserTrennstation unterhalb der Rückstauebene | Löschwasserversorgung mit einer drehzahlgesteuerten Hochhausregelung | Etagenabhängige Auslösung und symmetrische Redundanz Stufe III |
Grundlage: Deutsche-Hochhaus-Richtlinie – Ausgabe 08

Druckbegrenzung von Bestands- und Neuanlagen

Fachbeitrag

Druckbegrenzung von
Bestands- und Neuanlagen
für die Löschwasserver-
sorgung

Fachpublikation

Prospekte und Dokumentationen

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Trinkwasser Trennstation
Löschwasserversorgung
für Hochhäuser
und Liegenschaften

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