![]() ![]() Bei Anspringen des Notüberlaufs erfolgt die Entwässerung im Unterdrucksystem nach DIN 12056 Teil 3 mit einer bauseitigen Druckleitung DN 80. Die Anbindung der Druckleitung sollte mindestens DN 100 für einen Entwässerungsvolumenstrom von >50 m³/h (reduzierbar bis max. Löschwasservolumenstrom) betragen. Der Siphon ist in der Trinkwasser Trennstation integriert.
Bevorzugt und am sichersten ist es, die anfallenden großen Wassermengen über die Standard-Druckentwässerung mit Siphon und ohne Hilfsenergie in das nachgeschaltete bauseitige Kanalnetz abzuführen. ![]() Voraussetzung hierfür ist ein ausreichender objektbezogener Kanalanschluss oder die Möglichkeit einer Entwässerung auf eine Freifläche. Ein geeigneter Geruchsverschluss ist in der Trinkwasser Trennstation von GEP IndustrieSysteme bereits integriert. Die Einleitung hat normativ in eine Grundleitung mit Teilfüllung erfolgen. Bei einem Volumenstrom von 18 m³/h ist mindestens eine Entwässerungsleitung von DN 100 mit einem Gefälle von 3,3 cm/m zu verwenden. Der Entwässerungsvolumenstrom kann auf das 1,2-fache des Löschwasservolumenstroms begrenzt werden. Ist keine ausreichende Entwässerungsleitung vorhanden, sollte eine Ableitung auf die Freifläche oder über das Zusatzmodul "PumpenNotentwässerung" erfolgen. Details aus der MontageanleitungMehrfachanschluss
Anschlussbedingungen Unterdruckentwässerung![]() Bilder aus der PraxisBei der Geräteaufstellung oberhalb der Rückstauebene ist bei der Anbindung des Notüberlaufs mit Siphon auf ein hydraulisch ausreichendes nachgeschaltetes Kanalnetz zu achten. EN 12056 schreiben die Ableitung der maximal anfallenden Abwassermengen (z. B. 18 m³/h) bei einem Teilfüllungsgrad der Grundleitung vor. Praktisch in den seltensten Fällen anwendbar. Downloads und Informationen
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