Mischen von Wässern zur Verwendung als Trinkwasser

Wird Wasser zusätzlich zur öffentlichen Wasserversorgung aus einer alternativen Trinkwasserquelle genutzt, um Wasser für den menschlichen Gebrauch bzw. Trinkwasser zur Verfügung zu stellen, unterliegt die zweite Wasserquelle wie z. B. die Brunnenanlage den gesetzlichen Anforderungen nach AVB WasserV, wo beispielhaft die Wasserqualitätsanforderungen nach DIN 2000/2001 sicher zu stellen sind.

Wird Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz mit anderem Trinkwasser gemischt, ist dieses mindestens über die Sicherungsarmatur Freier Auslauf AA/AB abzusichern (DIN EN 1717, DIN 1988-400).

Aus hydraulischen, hygienischen und energetischen Gesichtspunkten ist die Anbindung über separate freie Einläufe zu bevorzugen.

Zusätzlich zum Freien Auslauf ist dem Freien ABLAUF, der umgangssprachlich als Notüberlauf bezeichnet wird, eine besondere Bedeutung zuzumessen.

Der Anschluss eines Notüberlaufes ist für den Schutz der Sicherungsaramatur und des Gebäudes zwingend notwendig (siehe auch Notüberlauf).
Wie beim Freien Auslauf ist auch der Freie ABLAUF als sichere Trennung zum Trinkwassernetz zu gestalten.
Wird die Notentwässerung des Vorlagebehälters z. B. an ein Kanalnetz angeschlossen, ist neben der Bereitstellung eines geeigneten Siphons der sichere Abstand mit mindestens 2 x d zum Abwassernetz unabdingbar, um retrograde Verkeimungen in das Trinkwassernetz auszuschließen.

Grafik: überlaufende Serie 300 mit Bild zu Anschluss an das Kanalnetz, Anschluss an Hebeanlage, Anschluss an Pumpennotentwässerung 

Zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität ist zudem ein regelmäßiger Wasseraustausch in der Geräteanschluss- leitung wie im Vorlagebehälter zu gewähren. Bei den Trinkwasser Trennstationen von GEP sind ein Wasseraustausch der Anschlussleitungen und ein nahezu vollständiger Wasseraustausch des Vorlagebehälters auch bei eingeschränkten Abnahmeverhältnissen immer gewährleistet.

Hydraulische und Hygienische Grundlagen

Wie bei allen Bauteilen, die in der Trinkwasserinstallation Verwendung finden, ist auch bei der Trinkwasserdruckerhöhungsanlage eine bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers auszuschließen. Diese Forderung bezieht sich im Besonderen auf die Verwendung von geeigneten Werkstoffen, Sicherheitseinrichtungen und Anwendungen unter Berücksichtigung der externen Einflüsse wie vom Leitungsnetz oder z.B. der Raumtemperatur. Detailliert geht die Norm und deren Kommentierung ausführlich auf relevante Eckwerte ein.

Weiterhin ist bei Betrieb einer Druckerhöhungsanlage eine Beeinflussung anderer Verbraucher auszuschließen.
Beispielhaft darf der Betrieb einer Druckerhöhungsanlage im Gebäude A keinen negativen Einfluss auf die Wasserversorgung des Gebäudes B herbeiführen. Ausgenommen sind Druckerhöhungsanlagen, die in Kombination mit einer Löschwasseranlage betrieben werden. Hier lassen im Brandfall das entsprechende Regelwerk DIN 1988, Teil 600 bzw. die DVGW-Arbeitsblätter W402 und W404 Ausnahmen zu.
Beide Forderungen zur Hygiene und zur Beeinflussung anderer Wasserverbrauchsanlagen sind aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen der AVB WasserV und TrinkwV abgeleitet.


Fachbeitrag

Trinkwasserdruck-
erhöhungsanlage


Fachpublikationen

Leitfaden

Trinkwasser Station
Mittelbarer Anschluss
nach DIN 1988-500

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